Notar und Advokat
Lebendaten:
geboren: 02. Mai 1750 in Dresden
gestorben: 14. Mai 1825 in Dresden
Mutter: Christiana Elisabeth Ulrici, geborene Gutbier
Vater: Dr. Albinus Ernst Ulrici (1712-1781), Kurfürstlicher Sächsischer Kammerrath
Ehefrau: Johanne Elisabeth Röder aus Leipzig (1750 – 1831)
Heirat am 06.01.1782 in Dresden
Kinder: keine Kinder
Studium/Beruf:
- ab 1754: Vermittlung der Grundzüge der Wissenschaften und Künste durch mehrere Hauslehrer, zuletzt durch den späteren Oberconsistorial- und Kirchenrath D. Rädler
- 1766: Aufnahme Studium in Wittenberg – Besuch der Vorträge von Hiller, Freyberg und Ritter in den Schönen Wissenschaften, Philosophie und Geschichte sowie von Krause, Fischer, Wiesand und Klügel in der Rechtswissenschaft
- 1767: Weiterführung des Studiums in Leipzig
- 1771: Vollendung Studium und öffentliche Verteidigung unter dem Vorsitz von Prof. D. Zoller
- 1772: Bestätigung durch die Landesregierung als Notar und Zulassung als Advocat
- Ulrici wurde als Gerichtsschreiber in Oschatz unter dem Steuerinspektor und Advokat Haase, welcher Gerichtsdirektor zu Bornitz war, verpflichtet. Er betrieb unter dessen Leitung mehrere Jahre die juristische Praxis.
- Später ging Ulrici nach Leipzig und arbeitete dort als Rechtsanwalt unter dem Namen D. Zitzmann.
- 1781: Promotion in Leipzig – Verteidigung seiner Dissertation über die „Statuarische Erbfolge der Ehegatten“ unter dem Vorsitz von Prof. D. Zoller
- Rückkehr nach Dresden nach dem Tod seines Vaters und Niederlassung mit eigener juristischer Praxis
Wissenswertes:
Ulrici, der sehr gläubig war, war mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig. Nach der Erbschaft einer größeren Summe die Verwaltung dieses Vermögens immer mehr Zeit ein. Nach historischen Quellen hat er nach Niederlegung der juristischen Praxis dann weitere 40 Jahre an der Erhaltung und Vergrößerung seines Vermögens gearbeitet.
Am 14. Mai 1825 starb Ulrici nach langer Krankheit an Nervenschwäche, was auch als Neurasthenie bezeichnet wird. Neurasthenie war bereits im 19. Jahrhundert eine der häufigsten Diagnosen. Heutzutage werden bei einem ähnlichen Krankheitsbild depressive Erkrankungen, somatoforme Störungen oder das Burnout-Syndrom diagnostiziert.
In einer Bekanntmachung seiner Ehefrau, erschienen in der Leipziger Zeitung vom 4. Juni 1825, Nr. 129, S. 1448, heißt es zum Tod Ulricis:

In seinem am 27. September 1824 errichteten und am 16. Mai 1825 eröffneten Testament setzte er seine Witwe zwar als Universalerbin ein, ordnete jedoch an, dass der Verein zu Rath und That in Dresden sein gesamtes Kapitalvermögen als Vermächtnis unter Benennung als „Die Ulrici’sche Stiftung“ erhält mit der Bedingung, dass allein die Zinsen aus dem Kapital zur Unterstützung armer Mitbürger verwendet werden. Das Kapitalvermögen selbst soll unberührt bleiben. Ferner sollen seine Witwe und einige Freunde von ihm angegebene jährliche Leibrenten und Vermächtnisse erhalten.
Der Verein zu Rath und That, welchem Ulrici selbst nie angehörte, wurde im Februar 1803 unter der maßgeblichen Mitwirkung führender Dresdner Freimaurer gegründet. Zu den Erstunterzeichnern des Vereins für Rath und That gehörten Peter Karl Wilhelm von Hohenthal und Franz Volkmar Reinhard, die auf dem Eliasfriedhof nebeneinander bestattet sind. Der Verein zu Rath und That koordinierte unter dem Protektorat des sächsischen Königs die verschiedenen wohltätigen Aktivitäten der höheren Stände. Bis zur Errichtung einer staatlichen Armenversorgung im Jahre 1830 war er für die öffentliche Wohlfahrt zuständig. Dem Verein hörten unter anderem Franz Volkmar Reinhard, Christoph Friedrich Ammon, Carl Gustav Carus, Friedrich Christian Güntz, Julius Ambrosius Hülße und Paul Alfred Stübel an.
In den „Dresdner Anzeigen“ vom 1. Juni 1825 heißt es zum Vermächtnis Ulricis:
Bekanntmachung und Dank.
Die in gegenwärtiger Zeit schon durch viele allgemein bekannte rühmliche Beispiele sich ankündigende Theilnahme an gemeinnützigen Unternehmungen hat in diesen Tagen für die Bewohner Dresdens, und insbesondere für eine in ihrer Mitte bestehende Wohlthätigkeits-Anstalt, eine neue und ausgezeichnete Bestätigung erhalten.
Es hat nämlich der am 14ten d. M. verstorbene hiesige Rechtsgelehrte,
Herr Dr. Christian Ernst Ulrici,
in seinem bei hiesigem Königl. Justizamte am 5ten October 1824 niedergelegten und am 16ten d. M. Eröffneten letzten Willen dem allhier bestehenden Vereine zu Rath und That, dessen Mitglied er nie gewesen ist, sein sämmtliches Kapitalvermögen unter gewissen, jedoch nicht für immer fortdauernden Beschränkungen, als einen bleibenden Fond zu Beförderung seiner statutenmäßigen wohlthätigen Zwecke hinterlassen.
Der Verein hält sich für verpflichtet, dieses von ihm vorher auf keine Weise geahnete und deshalb für ihm um so denkwürdigere Ereigniß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und sowohl in seinem eigenen, als auch im Namen aller Hülfsbedürftigen, welche in Zukunft an den Früchten dieser Wohlthat Theil nehmen werden, dem Entschlafenen den lautesten Dank nachzurufen. Der Verein, dessen bisherige durch die freiwilligen Gaben seiner Mitglieder und Freunde seit 21 Jahren erhaltene Wirksamkeit in diesem Zuwachse seines Fonds eine bedeutende und sichere Unterstützung empfängt, wird es jederzeit für heilige Pflicht achten, die Anordnungen des Verstorbenen bei der Verwaltung und Anwendung des ihr beschiedenen Vermächtnisses pünctlich zu erfüllen, und es wird daher die D. Ulricische Stiftung durch ihre segensreichen Früchte das dankbare Andenken ihres Begründers bis auf die spätesten Nachkommen fortpflanzen und noch in ferner Zukunft unter den milden Stiftungen Dresdens einen rühmlichen Platz behaupten
Am 21. Mai 1825 händigte die Witwe dem Verein die Summe von 38.597 Taler in Staatspapieren, Consens- und anderen Schulddokumenten aus. Die aus den Zinsbeträgen der Stiftung zu zahlenden monatlichen bzw. jährlichen Leibrenten (seine hinterbliebene Ehegattin erhielt beispielsweise 75 Taler monatlich) beliefen sich auf 1.083 Taler. Nach dem Tod der Witwe Ulricis sowie einer weiteren Vermächtnisnehmerin im Jahre 1831 verminderten sich die diesbezüglichen Ausgaben um 948 Taler. Unter anderem durch das Vermächtnis Ulricis konnte der Verein 1826 beispielsweise erstmals eine Weihnachtsbescherung bei der Freischule veranstalten
Im Jahr 1857/58, mithin mehr als 30 Jahre nach dem Tod Ulricis, errechneten sich aus der Ulrici’schen Stiftung noch Einnahmen in Höhe von 1.565 Taler und war damit der höchste Einnahmebetrag in diesem Rechnungsjahr. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen beliefen sich im Vergleich hierzu im Jahr 1857/1858 auf 1.458 Taler. Abgesehen von unabwendbaren Verringerungen belief sich der Vermögensbestand der Stiftung im Jahr 1858 auf 38417 Taler, also nur 180 Taler weniger als das Anfangsvermögen.
Im Jahr 1903, also mehr als 75 Jahre nach Ulricis Tod, betrug das Vermögen aus der Stiftung 115.525 Mark (dies entspricht ca. 38.508 Taler) und brachte Zinserträge von 4.860 Mark (ca. 1.620 Taler). Zum Dank für das Vermächtnis hielt der damalige Hofprediger Dr. Frisch, welcher zum einen der Beichtvater Ulricis und zum anderen Mitglieds des Vereins zu Rath und That war, eine Grabrede. Ferner ließ der Verein zu Rath und That das von Caspar David Friedrich entworfene Grabdenkmal errichten.
Wohnsitz/Dresdner Erinnerungsorte:
- Schlossgasse Nr. 248 (um 1799)
- Neumarkt 568 (um 1804)
- Am Jüdenhof 385 (um 1819)
Grabmal:
Der „Entwurf für ein Pfeilergrabmal mit Kreuz in gotischen Spitzbögen“ von Caspar David Friedrich wird von Kunsthistorikern auf die Jahre 1824-1825 datiert. Er befindet sich heutzutage im Besitz des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg.

Klare Linienführungen und Beachtung geometrischer Strukturen im aufgesetzten Pyramidenstumpf entsprechen dem klassizistischen Nüchtern- und Schönheitsideal. Die Ausführung des Grabmals wird wiederum dem Freund Caspar David Friedrichs, Christian Gottlieb Kühn, zugeschrieben. Das im Entwurf enthaltene Höhenmaß von 10 Fuß (= 2,83 m) wurde konsequent umgesetzt. Trotz der gotischen Bögen bleibt die klassizistische Form dominant. Die in die Tiefe des Schafts sich verjüngenden Bögen erheben das auf der einen Seite inne liegende Kreuz zum Schweben.
Die anderen drei Seiten tragen folgende Inschriften:
„Dr. Christian Ernst Ulrici / geboren den 2. Mai 1750 / gestorben den 14.5.1825“
„Matthaei Cap.23.V-40 / Was ihr gethan habt einem unter meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir gethan“
„Dankbare Erinnerung des Vereins zu Rath und That“

Eliasfriedhof Dresden e.V.
Caspar David Friedrich verwendete das Motiv dieses Entwurfes in seinem Gemälde „Friedhofseingang“ (1825): zweifach den Torbogen umrahmend und gekrönt mit Schalen aus dem „Denkmalsentwurf mit Urnen“.

Quellen/Literatur:
- Leipziger gelehrtes Tagebuch. Auf das Jahr 1781, Leipzig, Breitkopf, 1781, S. 70 f.
- Dresden zur zweckmäßigen Kenntniß seiner Häuser und deren Bewohner 1799, S. 458
- Adreß-Verzeichnis. Dresden, 1804, S. 19
- Dresdner Adreß-Kalender auf das Jahr 1819
- Dresdner Anzeigen, Nr. 71 vom 01. Juni 1825, S. 1
- Schmidt, Friedrich August: Neuer Nekrolog der Deutschen 3.2 (1825), 3. Aufl. Ilmenau 1827, S. 1448 f.
- Kluge, Hans-Joachim: Caspar David Friedrich – Entwürfe für Grabmäler und Denkmäler, Berlin 1993
- Franz Eduard Gehe, Franz Eduard: Die Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Dresden, Dresden und Leipzig, Arnoldische Buchhandung, 1845, S. 136 f.
- Chronik des zu Dresden bestehenden Vereins zu Rath und That – Zur Feier des den 18. Februar 1853 eintretenden fünfzigjährigen Stiftungstages desselben, Dresden 1853
- Fünfzigste Nachricht des Vereins zu Rath und That zu Dresden, auf das Jahr 1857/58, erschienen im Dresdner Anzeiger und Tagesblatt vom 26.12.1858, S. 15-18.
- Fest-Schrift zur Feier des 100jährigen Bestehens des Vereins zu Rat und Tat in Dresden, 1903
Von Conny Leder