Besucherordnung des Eliasfriedhofs

Liebe Besucher und Besucherinnen,

der Evangelisch-Lutherische Eliasfriedhof ist ein Baudenkmal von nationaler Bedeutung. Träger ist das Ärar des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofes zu Dresden, eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Organ des Ärars ist der Friedhofsvorstand, der die Verwaltung des Ärars unter Beachtung der Kirchengesetze und sonstige Ordnungen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens leitet.

Die im Rahmen der Besucherordnung erlassenen Anordnungen sind für alle Gäste verbindlich. Sie dienen dem Schutz der historischen Anlage und der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit. Bitte unterstützen Sie uns und beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Der Eliasfriedhof ist kein öffentlicher Raum. Er unterliegt dem Hausrecht des Ärars, das von dessen MitarbeiterInnen oder anderen damit beauftragten Personen (im folgenden Personal genannt) ausgeübt wird. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
  2. Der Besuch des Friedhofs ist nur mit Genehmigung möglich. Ein Recht zum Betreten besteht nicht und kann vom Personal verwehrt werden. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr; es besteht kein Versicherungsschutz. Für den Besuch empfehlen wir robustes Schuhwerk.
  3. Bei längerem Regen, starkem Wind und Winterwetter ist das Betreten des Friedhofsgeländes zur Vermeidung von Unfällen untersagt – Führungen können dann wegen Rutschgefahr auf den unbefestigten Wegen und Bruchgefahr von Ästen nicht stattfinden.
  4. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr haben Zutritt nur in Begleitung von Erwachsenen, die ihrer Aufsichtspflicht ständig nachzukommen haben.
  5. Es stehen keine sanitären Einrichtungen zur Verfügung.
  6. Wir bitten um ein respektvolles Verhalten auf dem Gelände der historischen Begräbnisstätte. Es ist alles zu unterlassen, was den allgemeinen guten Sitten und der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.
  7. Das Fotografieren und Filmen ist für private Zwecke gestattet. Film- und Bilderstellung für wissenschaftliche und kommerzielle Zwecke sowie für Berichterstattung (Presse) ist ebenso wie jede Veröffentlichung, auch die im Internet und in Social Media, genehmigungspflichtig.
  8. Es ist nicht gestattet:
    • die Hauptwege zu verlassen, sich auf Grabsteine oder auf Einfassungen zu setzen,
    • zu rauchen oder Feuer zu machen,
    • mitgeführte Tiere dürfen andere Besucher nicht gefährden oder Veranstaltungen stören,
    • die Benutzung von Fahrzeugen außer Kinderwagen und Rollstühlen,
    • Ball zu spielen oder Sport zu treiben,
    • Blumen zu pflücken, Bäume und Sträucher zu beschädigen oder zu entfernen,
    • Handel zu treiben, Werbung zu veranstalten oder Sammlungen durchzuführen.

Wer gegen die Besucherordnung verstößt, kann vom Personal des Friedhofs verwiesen werden. Ein Missbrauch der Anlage wird rechtlich verfolgt. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.

Für Fragen und Hinweise stehen wir im Hauptsitz der Verwaltung des Ärars, Wehlener Straße 13 in 01279 Dresden, zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Der Friedhofsvorstand des Ärar des Elias-, Trinitatis- und Johannisfriedhofs zu Dresden, Mai 2020.