Notar und Advokat
Ulrici studierte ab 1766 an der Universität von Wittenberg und dann ab 1767 in Leipzig. Nach bestandenen Prüfungen wurde er 1771 zum Notar und ein Jahr später zum Advokat ernannt. Nach dem Tod des Vaters lies er sich mit eigener juristischen Praxis in Dresden nieder. 1781 promovierte er mit einer Dissertation über die Erbfolge von Ehegatten.
Er starb kinderlos und vermachte sein gesamtes Vermögen – nach Sicherung einer sorgenlosen Zukunft seiner Witwe – dem »Vereine zu Rath und That«. Dieser sollte von den Zinsen arme Mitbürger unterstützen. Bemerkenswert ist, dass er dem Verein selbst nie angehörte oder demselben jemals seinen letzten Willen hat ahnen lassen. Als Dank dafür lies der Verein das von Caspar David Friedrich entworfene Grabdenkmal errichten.
Ein Porträt von Cristian Ernst Ulrici ist uns nicht bekannt. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns diesbezüglich weiterhelfen könnten.